Berufsunfähigkeitsversicherung

Um es kurz zu machen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) wird von allen Menschen benötigt, die von ihrem Einkommen leben müssen. Einer der Hauptgründe ist die stetige Kürzung der gesetzlichen Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Für Arbeitnehmerinnen

Seit dem Jahr 2001 gilt für gesetzlich Rentenversicherte nur noch die deutlich schlechtere Erwerbsminderungsrente (EMR). Sie ist nicht mehr auf den erlernten oder ausgeübten Beruf ausgerichtet. Es zählt dann weder der soziale Stand, das mögliche Einkommen noch eine tatsächlich vorhandene Arbeit. Es wird lediglich überprüft, ob irgendeine Tätigkeit über einen gewissen Zeitraum ausgeübt werden kann.

Es gibt drei Abstufungen bei der EMR:

1.Unter 3 Stunden täglich arbeitsfähigVolle Rente
2.3 bis unter 6 Stunden täglich arbeitsfähigHalbe Rente
(bei Arbeitslosigkeit: volle Rente)
3.6 Stunden oder mehr täglich arbeitsfähigKeine Rente
AusnahmeVersicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, mit Berufsschutz, die in ihrem erlernten und einem gleichwertigen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten könnenHalbe Rente

Grundvoraussetzung ist allerdings, dass es eine ausreichende Vorversicherungszeit gibt. Diese muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein (sogenannte allgemeine Wartezeit) und
  • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein

Mit anderen Worten: Schüler, Auszubildende, Studenten sind schon mal ohne Anspruch, allen anderen unter dem 40. Lebensjahr werden aufgrund der wenigen Rentenentgeltpunkten die EMR nicht zum Leben reichen.

Die Höhe der EMR ist individuell und bemisst sich an den Rentenentgeltpunkten aus dem eigenen Versicherungsverlauf. Für 2021 betrug die durchschnittliche volle EMR für Neuzugänge 917,00 €. Im Rentenbescheid, den alle Versicherten mit ausreichender Vorversicherungszeit ab dem 27. Lebensjahr erhalten, steht dann auch die genaue Höhe der eigenen EMR.

Bei Beamtinnen sieht es so aus

Beamtinnen auf Widerruf

Wird bei eintretender Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt gezahlt, da sie noch in der Ausbildung sind. Sie werden ganz einfach ohne Bezüge und ohne Nachversicherung entlassen.

Beamtinnen auf Probe

Hier sieht es etwas besser aus. Sie haben Anspruch auf ein Ruhegehalt, wenn die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls verursacht wird. In allen anderen Fällen werden sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Beamtin auf Lebenszeit

Nur eine Beamtin auf Lebenszeit erhält, allerdings auch erst nach einer erfüllten Wartezeit von fünf Jahren, den Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehalts hängt von der Länge der Dienstzeit ab.

Zudem entscheidet bei Beamtinnen der Dienstherr über die Dienstfähigkeit bzw. -unfähigkeit und das kann schon deutlich früher sein, als das eine Berufsunfähigkeitsversicherung greift. Es ist also besonders wichtig, auf den richtigen Versicherungsschutz zu achten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gibt es als eigenständige Absicherung oder als Ergänzung eines Altersvorsorgevertrages.
Genau wie bei der privaten Krankenversicherung gilt auch für die BU der Grundsatz, je früher, desto besser. Zum einen sind die Beiträge in jungen Jahren günstiger, zum anderen wird auch bei der BU eine Gesundheitsprüfung notwendig. Es gibt bereits Versicherer, die BU-Verträge für Schüler mit dem Argument verkaufen, dass eben Kinder weniger bis keine Vorerkrankungen haben und daher der Abschluss einer BU leichter möglich ist. Wir sind da etwas zurückhaltend.
Aktuell gibt es nur wenige nachhaltige Anbieter für eine BU, ähnlich wie im Bereich privater Rentenversicherungen, die aber mit durchweg hervorragenden Bedingungen.

Wie bei allen Personenversicherungen, ist für eine BU unserer Meinung nach eine intensive persönliche Beratung und Information notwendig. Dafür gibt es den Kontaktbutton für eine Terminvereinbarung.