Hausrat- & Glasversicherung

Alles, was in einem Haus oder in eine Wohnung bei einem Umzug hinein oder herausgetragen wird, ist über die Hausratversicherung abgesichert. Wer bereits den einen oder anderen Umzug mitgemacht hat, weiß, dass sich in einem Haushalt sehr viel ansammeln kann. Da ist ein ausreichender Versicherungsschutz wichtig. Und damit es im Schadensfall möglichst einfach wird, ist der gesamte Hausrat zum Neuwert versichert.

Welche Gefahren sind abgesichert?

  • Feuer und Blitzschlag
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Zusätzlich versichert werden kann über Bausteine

  • Glasbruch
  • Fahrraddiebstahl
  • erweiterte Naturgefahren / Elementarschäden

Neben den Grundgefahren und zusätzlichen Bausteinen sind in den Tarifen über Klauseln wieder viele weitere Risiken abgesichert. Neben Starkregen, Überspannungsschäden durch Blitz oder Diebstahl aus KFZ sind neuerdings auch Phishing oder Onlinebetrug Bestandteil vieler Tarife.

Nachhaltige Leistung

In der Hausratversicherung gibt es in nachhaltigen Tarifen dann wieder typische Mehrleistungen wie:

  • Mehrkosten für energetische Modernisierung von Haushaltsgeräten
  • Technologiefortschritt
  • Mehrleistung bei einer zertifiziert nachhaltigen Schadenregulierung
  • Mehrleistung, um bei schadenbedingten Wiederherstellungen baubiologische Produkte zu nutzen
  • Unterstützung von Klimaprojekten je Schadensfall als CO² Kompensation

Es ist also ganz einfach, ein wenig mehr für die Umwelt zu tun und das Ganze, ohne den Geldbeutel arg zu strapazieren. Nachhaltige Hausratversicherungen kosten nicht mehr als eine vergleichbare Absicherung einer durchschnittlichen deutschen Versicherung.

Worauf muss ich bei einer Hausratversicherung achten?

Bei Versicherungen kommt es immer auf das Kleingedruckte an. So gibt es große Unterschiede im Versicherungsumfang und in der Höhe der Leistung (Sublimits) für zusätzliche Einschlüsse.

Ganz wichtig in der Hausratversicherung ist der Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit. Was für Menschen alltäglich ist, kann für ein Versicherungsunternehmen die Möglichkeit bedeuten, Schäden ohne Regulierung abzulehnen bzw. die Regulierungssumme zu reduzieren. Grobe Fahrlässigkeit fängt an bei den unbeaufsichtigten Bennen lassen von Kerzen am Weihnachtsbaum, da reicht schon der Gang in die Küche. Oder auch das Laufen lassen der Waschmaschine oder des Geschirrspülers und dem Verlassen der Wohnung. Auch wenn grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist, lohnt sich ein Blick in die Bedingungen da viele Versicherer dazu übergegangen sind, die Leistung auf eine Höchstsumme zu begrenzen.

Ein Schadensfall aus der eigenen Regulierungspraxis verdeutlicht das Problem. Eine Kundin hatte tatsächlich den Brand seines Weihnachtsbaumes zu beklagen. Die Gesamtschadenhöhe belief sich auf knapp 20.000,– €, wovon für die Beseitigung/Reinigung der Rußschäden allein die Hälfte benötigt wurde. Auch hier spielen also die Sublimits eine wichtige Rolle.

Im Bereich Einbruch/Diebstahl ist das Thema Trickdiebstahl oder Einschleichen immer wichtiger geworden. Der Ableser des Stromzählers, der sich als Dieb herausstellt oder das hilfebedürftige Pärchen mit dem Notfall das dringend telefonieren muss und anschließend fehlt das Portemonnaie.

Für den richtigen Versicherungsschutz gilt:
es muss nicht immer Premium+ sein, aber eine Basisdeckung ist im Schadenfall häufig unzureichend.

Glasversicherung

Eine Glasversicherung ersetzt die Kosten bei Bruchschäden von:

  • Innen- und Außenverglasung
  • Bruchschäden an Duschkabinen aus Glas
  • Glaskochfeldern
  • Glas von Bildern, Schränken und Tischen
  • Sichtfenstern von Backöfen und Microwellen
  • Glasscheiben von Wintergärten
  • Scheiben von Sonnenkollektoren

Ob eine solche Absicherung notwendig ist, kommt auf den Einzelfall an. Im Durchschnitt hat ein Haushalt in Deutschland alle 10 Jahre einen solchen Schadensfall und es entstehen dabei Kosten von 600,– € pro Fall. Eine Glasversicherung kostet zwischen 40,– und 80,– € im Jahr, je nach Größe und Art des zu versichernden Objektes. Im Prinzip also ein Nullsummenspiel. Vorteil der Glasversicherung ist es, plötzlich auftretende Kosten abzufedern.

Auch als Mieterin kann eine Glasversicherung sinnvoll sein!

Es hält sich ja nachhaltig das Gerücht, dass Mieterinnen einer Wohnung oder eines Hauses keine Glasversicherung benötigen, da die Vermieterin das Risiko trägt. Dem ist aber nicht so!  In dem in Deutschland üblichen Mietverträgen hat die Mieterin das Objekt in dem Zustand zu hinterlassen, in dem sie es gemietet hat. Es gibt zwar einige wenige Vermieterinnen, die eine Glasbruchversicherung für ihre Objekte besitzen, diese gilt allerdings nur für die Außenverglasung. Auch in der Privathaftpflichtversicherung ist der Bereich Glasbruch für Mietobjekte ausgeschlossen.