Rechtsschutz

Der Bereich Rechtsschutz (RS) ist im Bereich der Sachversicherungen ein besonderer. Grundsätzlich werden in den Sachrisiken unvorhergesehene Schadenfälle abgesichert. Bei der Rechtsschutzversicherung ist eine so klare Definition nicht möglich da die Kundin aktiv entscheiden kann, Leistungen abzufordern. Die Entscheidung, eine Klage vor Gerichten einzureichen oder nicht liegt in den Händen der Kundin. Und erst dann leistet üblicherweise die Rechtsschutzversicherung und übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten.

Die Rechtsschutzversicherung deckt verschiedene Bereiche durch Bausteine ab, die als Kombination oder einzeln abschließbar sind:

  • Privat
  • Beruf
  • Verkehr
  • Wohnen

Nachhaltige Leistungen dürfen auch nicht fehlen. So ist in allen nachhaltigen Rechtsschutztarifen Mediation zur Streitverhinderung enthalten und natürlich werden wieder die Beiträge der Kundinnen nachhaltig angelegt.

Aktuell gibt es im Bereich Rechtsschutzversicherung erst wenige Tarife, die auch aus Umweltaspekten heraus nachhaltig arbeiten. Dazu gehören die DMB mit ihrer Produktlinie YOLIG und die Itzehoer mit ihrer Privatrechtsschutz, beides Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit mit einem sehr gutem Preis-/Leistungsverhältnis.

Auch bei der Rechtsschutzversicherung gibt es wieder jede Menge zu beachten. So beginnt ein Rechtsstreit nicht erst mit dem Aufsuchen einer Anwältin, sondern am Tag des Schadenfalls und zusätzlich sind in vielen Leistungsbereichen Wartezeiten einzuhalten.

Ein Beispiel

Sie buchen am 01.11. für den nächsten Sommer eine Urlausreise. Das Hotel entspricht nicht der im Vertrag vereinbarten Kategorie und Sie möchten nun einen finanziellen Ausgleich. Im Bereich Vertragsrechtsschutz sind drei Monat Wartezeit vorgesehen. Wenn also in diesem Fall Leistungen aus der RS abgerufen werden sollen muss der Vertrag vor dem 01.08. bereits bestanden haben.

Es gibt zudem einige Bereiche, die in den meisten Rechtsschutztarifen nicht oder nur mit Höchstgrenzen versicherbar sind.

Hierzu gehören:

  • Unterhalts-, Familien- und Erbrecht
  • alles rund ums Baurecht
  • Rechtsstreitigkeiten die Vorsatz bedingen

Die Rechtsschutzversicherung gehört nicht zu den vordringlich notwendigen Versicherungen. Wir empfehlen den Abschluss für Menschen, die weder Zeit, Lust oder Möglichkeiten habe, sich um ihre rechtlichen Belange selbst zu kümmern.