Haus & Grundbesitz

Haus- und Grundbesitzhaftpflicht

In der Privathaftpflichtversicherung sind schon viele Bereich rund um die selbstgenutzte oder gemietete Immobilie mitversichert. Anders sieht es allerdings bei Eigentum aus, das nicht selbst genutzt, sondern vermietet ist. Auch hier haften die Eigentümer für Schäden von anderen Personen, wenn z. Bsp. die Räum- und Streupflicht nicht erfüllt wird und ein vorbeigehender Passant stürzt. Auch wenn die Eigentümerin über einen Dienstleistungsvertrag oder einen Passus im Mietvertrag eine andere Person zum Schneeräumen verpflichtet hat, bleiben sie doch in der Haftung und können direkt zur Kasse gebeten werden.

Gewässerschadenhaftpflicht

Für Grundstückseigentümer, die in einem vermieteten Objekt eine Ölheizung mit Tank betreiben ist der Bereich Gewässerschaden ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Hier haften auch in erster Linie die Grundstückeigentümerin, auch wenn sie für einen Schaden nicht verantwortlich ist. Schäden durch Öltanks sind sehr selten, allerdings sind die Kosten durch die hohen Umweltauflagen extrem. Wenn bei der Befüllung eines Öltanks durch eine defekte Leitung etwa ein paar hundert Liter Öl im Erdreich versickern entstehen durch Erdaushub und Reinigung gern schon einmal Kosten im fünfstelligen Eurobereich.

Die Versicherungen rund um vermietete Immobilien sind in der Regel als Nebenkosten von den Mietern zu tragen.