Grundlegendes

Erst einmal ein paar grundlegende Informationen zu dem Bereich Krankenversicherung. In Deutschland herrscht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht (§193 VVG). Das bedeutet das alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland eine „Vollversicherung“ gegen Krankheitskosten nachweisen müssen. Hier gibt es vier zu unterscheidende Personengruppen, für die es entsprechende Absicherungsmöglichkeiten bzw. -pflichten gibt.

  • versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und deren Angehörige alle Arbeitnehmerinnen deren Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Jaeg) liegen sind versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Jaeg wird jährlich neu festgelegt und beträgt für 2023 66.600, — €.
  • versicherungsfreie Arbeitnehmerinnen und deren Angehörige
  • Freiwillig versicherte Selbstständige

alle Arbeitnehmerinnen oberhalb der Jaeg können wählen, ob sie sich freiwillig in der GKV versichern oder eine private Krankenversicherung (PKV) vorziehen.

  • beihilfefähige Beamtinnen und deren Angehörige Eine Beamtin im Staatsdienst hat Anspruch auf einen Zuschuss zu den Krankheitskosten. Dieser wird in Form von Beihilfe gewährt, der je nach Familienstand bzw. Status zwischen 50 und 70% variieren kann. Kinder von Beamten erhalten 80% Beihilfe. Die Beamtin hat zum Beginn ihrer Laufbahn die Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV. Bis auf wenige Ausnahmen in den Ländern (z. Bsp. Hamburg) bekommt sie für die GKV allerdings keinen Beitragszuschuss.
  • Freie Heilfürsorgeberechtigte (FH) Beamtinnen in Uniform erhalten alle Krankheitskosten (nach dem Leistungsstandard der GKV) vom Dienstherrn während des aktiven Dienstes erstattet ohne sich zu versichern und damit Beiträge zu entrichten. Hier empfehlen wir aber dringend die Absicherung in der PKV mit einer Anwartschaft für die Zeit nach dem aktiven Dienst.

Es gibt also verschiedene Wege und Möglichkeiten, seine Krankenversicherung zu gestalten.

Was allerdings aktuell das Thema Nachhaltigkeit wie wir es verstehen betrifft, sind die Möglichkeiten stark begrenzt bzw. nicht vorhanden. Fakt ist, dass aktuell keine gesetzliche bzw. private Krankenvollversicherung und nur wenige Krankenzusatzversicherungen ihre Kapitalanlagen nachhaltig klimagerecht gestalten. Wir sind daher in unseren Empfehlungen stark eingeschränkt und können daher nur nach dem Motto „die Einäugigen unter den Blinden“ Empfehlungen aussprechen.

Wir legen gerade im Bereich Krankenversicherung ein besonderes Augenmerk auf die Beratung da hier für unsere Kunden oft ein über Jahrzehnte begründetes Versicherungsverhältnis entsteht. Entscheidend ist es dabei, dass der Versicherer ein nachhaltiges, kundenorientiertes Finanzmanagement betreibt, um langfristig die Beiträge konstant zu halten.