Eine Haftpflichtversicherung gehört in jeden Haushalt!
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
oder auf Deutsch:
Wer einer anderen Person einen Schaden zufügt hat diesen zu ersetzen.
Dieser Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch regelt die Schadensersatzpflicht in Deutschland. Trotzdem ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, anders als beim Führen von Kraftfahrzeugen, nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wir haften also alle persönlich mit unserem Vermögen für die von uns verursachten Schäden. Das kann die zerbrochene Glasscheibe durch den Fußball eines Kindes oder der Weinfleck auf dem Sofa der Freunde sein. Es kann sich aber auch um den Fahrradunfall mit geschädigten Personen handeln und dann wird sowohl die Haftungsfrage als auch mögliche Schadenssummen leicht unübersichtlich. Daher die dringende Empfehlung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.